AGB’s
Mit Unterfertigung des Kaufvertrages akzeptiert der Käufer die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
- Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der Firma kitchen & more.
- Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bekannt gegebenen Maße und der von ihm getätigten Anweisungen.
- Annahmeverzug: Wird die Ware dann nach weiteren 4 Wochen nicht abgeholt, kann der Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts für den Fall des fruchtlosen Ablaufes derselben vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwenden. Für den Fall, dass der Vertragsrücktritt durch den Verkäufer auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers zurückzuführen ist, ist der Verkäufer berechtigt, ohne konkreten Nachweis eines Schadens 30 % des bezüglichen Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz, der aber der richterlichen Mäßigung unterliegt, zu begehren.
- Vertragsrücktritt: Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Verkäufer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; der letztere Fall tritt nur unter der Voraussetzung ein, dass der Kunde ohne konkreten Nachweis eines Schadens eine pauschalierte Entschädigungszahlung in Höhe von 30 % des Kaufpreises, der aber der richterlichen Mäßigung unterliegt, bezahlt. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Ersatzanspruch der Verkäuferin angerechnet.
- Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den von dem Verkäufer für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Verkäufers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Käufer, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verkäufer oder deren Beauftragten, der bei der Vertragsbehandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Käufer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es wird ausdrücklich auf §3 Konsumentenschutz verwiesen.
- Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzug ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist zulässig.
- Schadensersatz: Sämtliche Schadenersatzansprüche (insbesondere also auch jene wegen Lieferverzug der Verkäuferin) sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt bei Verbrauchergeschäften, nicht für Personenschäden und für Schäden an der zur Bearbeitung übernommenen Sache. Soweit kein Verbrauchergeschäft vorliegt, hat der Geschädigte zu beweisen, dass dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
- Gewährleistung: Ausschließlich bei Vorliegen eines unternehmerbezogenen Rechtsgeschäftes trifft die Beweislast, dass ein bei Ablieferung bereits vorgelegen hat, den Käufer. von dem Verkäufer zu vertretender Mangel
- Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- bzw. Buchungsdaten des Kunden, werden in der EDV der Verkäuferin gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von dieser nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge der Fertigstellung der Küche Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellt und vom Auftragnehmer zu Marketingzwecken (insbesondere Website und Social Media) verwendet werden dürfen. Personenbezogene Daten werden dabei nicht veröffentlicht, und Aufnahmen erfolgen grundsätzlich ohne erkennbare Personen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Silikonfugen stellen Wartungsfugen dar und unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Sie sind vom Kunden regelmäßig, mindestens alle 6 Monate, auf Beschädigungen zu kontrollieren. Bei Rissen, Ablösungen oder Undichtigkeiten sind die Fugen umgehend fachgerecht zu erneuern, um das Eindringen von Feuchtigkeit und daraus resultierende Schäden zu vermeiden. Für Feuchtigkeitsschäden, insbesondere an Korpus oder Arbeitsplatte, die auf mangelhafte Wartung oder beschädigte Fugen zurückzuführen sind, übernimmt kitchen & more keine Haftung.Im Bereich von Stoßfugen ist stehendes Wasser zu vermeiden. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder andere wasserführende Geräte sollten nicht dauerhaft direkt auf Stoßstellen betrieben werden, da diese Bereiche besonders empfindlich sind und es hier vermehrt zu Schäden (z. B. Aufquellen der Arbeitsplatte) kommen kann.
- Steinarbeitsplatten sind Naturprodukte und können materialbedingt Einschlüsse oder Spannungen aufweisen, die die Festigkeit lokal beeinflussen und im Vorfeld nicht vollständig vorhersehbar sind. Beim Transport und bei der Verlegung – insbesondere im Bereich von Ausschnitten (z. B. Spüle, Kochfeld) – kann es daher zu feinen Rissbildungen kommen.Solche Risse können fachgerecht verschlossen werden, um das Eindringen von Flüssigkeiten zu verhindern. Es kann jedoch sein, dass der Riss optisch sichtbar bleibt. Ein Anspruch auf Austausch der Platte besteht in diesem Fall nicht, sofern die Lieferung und Verlegung fachgerecht erfolgt sind; es besteht lediglich Anspruch auf eine fachgerechte Nachbesserung.
